Im
2. Studienabschnitt muss jede(r)
Studierende eine Praxis im Ausmaß
von 160 Stunden absolvieren. Die
Praxis dient der Erprobung und
Anwendung der erworbenen Kenntnisse.
Außerdem muss die Praxis auch im
Zusammenhang mit dem gewählten
Studienzweig stehen.
Die
Erfahrungen, die der/die Studierende
während seiner/ihrer Praxis macht,
werden im Rahmen einer
Lehrveranstaltung reflektiert.
Die
Praxis gilt dann als erfolgreich
abgeschlossen, wenn diese
Lehrveranstaltung absolviert und ein
Praxisbericht verfasst wurde.
Die
Praxis kann durch den Nachweis einer
einschlägigen Berufserfahrung
ersetzt werden (Bestätigung des/r
Arbeitgebers/in). Es muss aber auch
ein Nachweis über Projekte bzw.
Entwicklungsarbeiten erbracht
werden.
Ist
die Absolvierung der Praxis nicht möglich,
kann dies mit Genehmigung der StuKo
durch die Mitarbeit an einem Projekt
im Ausmaß von 160 Stunden ersetzt
werden. Dies schließt die Teilnahme
an einem begleitenden Seminar ein.
Der
Praxisbericht
soll
einen problemorientierten Einblick
in die Tätigkeit während des
Praktikums geben und Verbindungen
zum wissenschafltichen Studium
kenntlich machen.
Für
den Aufbau empfiehlt sich die Berücksichtigung
folgender Punkte:
-
Persönlicher
Zugang (Motivation,
Kontaktherstellung ...) zum
Praktikum bzw. zum Beruf;
-
Struktur
der jeweiligen Institution
(Ziele, Abhängigkeiten,
Rechtsgrundlagen ...);
-
Anfangserfahrungen
bzw. erste Eindrücke;
-
Entwicklung
der Tätigkeit, typische
Arbeitsabläufe (z.B. Tagesverläufe);
Reflexion der eigenen
Rolle/Funktion und der
Beziehungen zu den
MitarbeiterInnen;
-
Erfahrungsbezogene
Stellungnahme zur Institution
(Chancen, Risiken, kritische
Punkte ...);
-
Zusammenfassende
Abschlussreflexion
Wenn
es möglich ist, sind Verbindungen
zu umfassenderen theoretischen Ansätzen
(Fachliteratur) herzustellen
Richtlinien
für das Verfassen des
Praktikumsberichtes
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Richtlinien
für das Verfassen des
Praktikumsberichtes
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