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Ursprünglich
lag das Recht der Römer beim pater familias. Er konnte nach Gutdünken
über seinen Hausstand (Frauen, Kinder, Diener) verfügen. Für sein uneingeschränktes
Tun war er nur den Göttern Rechenschaft schuldig. Die überkommenen Rechtsanschauungen
wurden um 450 v. Chr. in den Gesetzen der Zwölf Tafeln festgelegt. Sie
wurden zum Ausgangspunkt der weiteren Rechtsentwicklung. Ergänzt wurden
diese Gesetze durch Beschlüsse des Senats, durch die Edikte der Prätoren
und durch von den Komitien erlassenen Gesetze. Ab dem Principat des Augustus
kamen noch die kaiserlichen Verordnungen hinzu. Unterschieden wurde zwischen
privatem (ius privatum) und öffentlichem Recht (ius publicum). Das Privatrecht
wurde unterteilt in Sachenrecht, Obligationenrecht, Familienrecht und
Erbrecht, wobei auf die Römer die bis heute gültige Unterscheidung zwischen
Besitz (possesio) und Eigentum (dominium) zurückgeht. Im Obligationenrecht
waren Delikte integriert, die nach heutiger Auffassung in das Strafrecht
fallen, wie Raub, Diebstahl, Verletzungen oder Beschädigungen. Die Prozeßordnung
war je nach dem, ob es sich um Vergehen gegen das Gemeinwesen (delicta
publica) oder um Verletzungen des einzelnen (delicta privata) handelte,
unterschiedlich. Die Prozesse wurden öffentlich am Forum unter dem Vorsitz
des Prätors abgehalten. Ein öffentlicher Ankläger war den Römern nicht
bekannt, als Kläger trat ein Bürger auf. Die Rechtsprechung unterstand
zunächst den Königen, seit 509 v. Chr. den Konsuln und ab 366 v. Chr.
den Prätoren. Als Strafen wurden Geldbußen, Ächtung, Einziehung des Vermögens
oder der Verlust des Bürgerrechts verhängt. Die Todesstrafe wurde gewöhnlich
durch enthaupten vollstreckt.
Das
Verhältnis Roms zu den anderen Völkern wurde durch das ius gentium geregelt.
Zu diesem Zweck wurden Verträge abgeschlossen, die sich z.B. mit Fragen
der Handelsbeziehungen beschäftigten. Im Falle einer Kriegserklärung wurde
das fremde Volk zu Feind (hostis) und das römische Volk hatte das Recht,
die erbeuteten Güter in die Staatskasse überzuführen, die Unterworfenen
zu versklaven und ihren Grund in ager publicus zu verwandeln.
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