Römisches Recht  
 

Ursprünglich lag das Recht der Römer beim pater familias. Er konnte nach Gutdünken über seinen Hausstand (Frauen, Kinder, Diener) verfügen. Für sein uneingeschränktes Tun war er nur den Göttern Rechenschaft schuldig. Die überkommenen Rechtsanschauungen wurden um 450 v. Chr. in den Gesetzen der Zwölf Tafeln festgelegt. Sie wurden zum Ausgangspunkt der weiteren Rechtsentwicklung. Ergänzt wurden diese Gesetze durch Beschlüsse des Senats, durch die Edikte der Prätoren und durch von den Komitien erlassenen Gesetze. Ab dem Principat des Augustus kamen noch die kaiserlichen Verordnungen hinzu. Unterschieden wurde zwischen privatem (ius privatum) und öffentlichem Recht (ius publicum). Das Privatrecht wurde unterteilt in Sachenrecht, Obligationenrecht, Familienrecht und Erbrecht, wobei auf die Römer die bis heute gültige Unterscheidung zwischen Besitz (possesio) und Eigentum (dominium) zurückgeht. Im Obligationenrecht waren Delikte integriert, die nach heutiger Auffassung in das Strafrecht fallen, wie Raub, Diebstahl, Verletzungen oder Beschädigungen. Die Prozeßordnung war je nach dem, ob es sich um Vergehen gegen das Gemeinwesen (delicta publica) oder um Verletzungen des einzelnen (delicta privata) handelte, unterschiedlich. Die Prozesse wurden öffentlich am Forum unter dem Vorsitz des Prätors abgehalten. Ein öffentlicher Ankläger war den Römern nicht bekannt, als Kläger trat ein Bürger auf. Die Rechtsprechung unterstand zunächst den Königen, seit 509 v. Chr. den Konsuln und ab 366 v. Chr. den Prätoren. Als Strafen wurden Geldbußen, Ächtung, Einziehung des Vermögens oder der Verlust des Bürgerrechts verhängt. Die Todesstrafe wurde gewöhnlich durch enthaupten vollstreckt.

Das Verhältnis Roms zu den anderen Völkern wurde durch das ius gentium geregelt. Zu diesem Zweck wurden Verträge abgeschlossen, die sich z.B. mit Fragen der Handelsbeziehungen beschäftigten. Im Falle einer Kriegserklärung wurde das fremde Volk zu Feind (hostis) und das römische Volk hatte das Recht, die erbeuteten Güter in die Staatskasse überzuführen, die Unterworfenen zu versklaven und ihren Grund in ager publicus zu verwandeln.