| Familienleben -
Patria potestas |
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Die
für das Familienleben rechtlich gewiss konstitutive Patria potestas des
Mannes (oder seines Vaters) nahm in der Realität des Alltags kaum die
Form der heroischen Szenen der Sage an, in denen der Vater, aus welchen
Gründen und Motiven auch immer, erwachsene Kinder tötete. Sie zeigte sich
auch nur selten in Exzessen bewusster Terrorisierung von Frau, Kindern
und anderen Angehörigen der familia, sondern zumeist und in erster Linie
in der Verfügungsgewalt über das Vermögen, wenn es sich um eine sog. Manus-Ehe
handelte. Sie zeigte sich aber auch in der für jede Mutter entsetzlichsten
Form, in der Entscheidungsgewalt des pater familias über die Aussetzung
jener neugeborenen Kinder, die der Vater nicht aufziehen konnte oder nicht
aufziehen wollte, sei es, weil sie Bastarde oder Mädchen, sei es, weil
sie debil oder einfach nicht zu ernähren waren. Die inhumane Aussetzung
von Neugeborenen auf öffentlichen Dunghaufen, die damit dem Tode oder
günstigstenfalls der Sklaverei verfielen, war in der ganzen römischen
Welt bis zum Jahre 374 n.Chr. legal und in der absoluten Gültigkeit der
patria potestas begründet.

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