Familienleben - Patria potestas  

Die für das Familienleben rechtlich gewiss konstitutive Patria potestas des Mannes (oder seines Vaters) nahm in der Realität des Alltags kaum die Form der heroischen Szenen der Sage an, in denen der Vater, aus welchen Gründen und Motiven auch immer, erwachsene Kinder tötete. Sie zeigte sich auch nur selten in Exzessen bewusster Terrorisierung von Frau, Kindern und anderen Angehörigen der familia, sondern zumeist und in erster Linie in der Verfügungsgewalt über das Vermögen, wenn es sich um eine sog. Manus-Ehe handelte. Sie zeigte sich aber auch in der für jede Mutter entsetzlichsten Form, in der Entscheidungsgewalt des pater familias über die Aussetzung jener neugeborenen Kinder, die der Vater nicht aufziehen konnte oder nicht aufziehen wollte, sei es, weil sie Bastarde oder Mädchen, sei es, weil sie debil oder einfach nicht zu ernähren waren. Die inhumane Aussetzung von Neugeborenen auf öffentlichen Dunghaufen, die damit dem Tode oder günstigstenfalls der Sklaverei verfielen, war in der ganzen römischen Welt bis zum Jahre 374 n.Chr. legal und in der absoluten Gültigkeit der patria potestas begründet.