Verfassung/Verwaltung  
 

Bis zum Jahr 510 wurde Rom von Königen regiert. In der Folge standen zwei jeweils für ein Jahr von der Versammlung erwachsener Männer gewählte Konsuln an der Spitze des Staates, die zunächst aus dem patrizischen Stand entstammten. Ihnen beratend zur Seite stand das Gremium des Senats. 366 v. Chr. wurde erstmals ein Prätor gewählt, der die Konsuln von der Rechtsprechung entband. Etwa hundert Jahre danach wurde eine zweite Prätur eingerichtet. Ab 446 v. Chr. sorgten Quästoren für die Verwaltung und Regelung der finanziellen Angelegenheiten. Aus dem plebejischen Stand stammten die Ädilen. Zwei patrizische Ädilen (Verwaltungsbeamte) sind erstmals für 366 v. Chr. bezeugt. Mit der Zeit erreichte die Plebs die Aufstellung einer eigenen Versammlung (consilium plebis) und eigener Beamter (Tribunen), die die Magistrate von willkürlicher Machtausübung abhalten sollten. Aufgrund des Schwures der Plebs, jeden zu töten, der einen Volkstribunen tötete, waren sie gleichsam unverwundbar. 342 v. Chr. schließlich wurden die Plebejer zum Konsulat zugelassen. Die Staatsform der römischen Republik blieb bis ins 1. Jh. v. Chr. bestehen. Augustus schuf mit dem Principat eine neue Staatsform, deren Entwicklung 27 v. Chr. begann. Am 13. Jänner 27 v. Chr. drohte Octavian/Augustus vor dem Senat, sich als erst 35jähriger ins Privatleben zurückzuziehen. Da der Senat ein Wiederaufleben der Bürgerkriege befürchtete. wurde Octavian/Augustus zum Bleiben bewegt.

Abb. 6: Augustus Prima Porta (aus Nack/Wägner, Rom: Land und Volk der alten Römer, Wien ²1976).

Als Gegenleistung forderte er ein zehnjähriges proconsularisches Imperium. Die Provinzen wurden zwischen ihm und dem Senat aufgeteilt, wobei der junge Caesar den größten Teil der bewaffneten Macht erhielt. Am 16. Jänner 27 v. Chr. erhielt er den Titel Augustus verliehen. Mit der Verleihung des imperium proconsulare maius war Augustus de facto allen Beamten vorgesetzt. Italien wurde in 11 Regionen eingeteilt, wobei die Munizipien zunächst Körperschaften mit eigener Verwaltung blieben. In der folgenden römischen Kaiserzeit regierten die Kaiser mit ihren amici als Berater. Die tatsächlichen Entscheidungen blieben dem Kaiser vorbehalten. Der Senat hatte trotz seiner legislativen und administrativen Aufgaben keine Regierungsgewalt mehr. Die unter Augustus vorhandenen 25 ritterlichen Ämter wuchsen im 1. und 2. Jh. n. Chr. in ihrer Zahl kontinuierlich an. Damit Stand dem Kaiser eine Beamtenschaft zur Seite, die ausübenden Funktion hatte. Die kaiserlichen Provinzen wurden von legati verwaltet, die senatorischen von Prokonsuln.

Die Reichsteilung unter Domitian in eine Ost- und eine Westhälfte war ein weiterer Einschnitt. Den zwei Augusti standen Caesares zur Seite. Residenz war nunmehr nicht mehr Rom sondern Mailand für den Westen und Konstantinopel für den Osten. Die Herrschaftsform, die letztendlich im Osten in die byzantinische Monarchie führte, wird spätestens ab der konstantinischen Zeit (1. Viertel 4. Jh. n. Chr.) als Dominat bezeichnet.