„Ähnlich wie im Bereich des Städtewesens, so
kannte das Imperium Romanum unter
dem Principat auch im ökonomischen Sektor keine Vereinheitlichung im
Sinne eines modernen, systematisch koordinierten Großwirtschaftsraums,
der in der Regel durch eine kontinuierliche wirtschaftliche Interdependenz
der einzelnen Teilräume charakterisiert wird. Es gab keine konsequente
staatliche Wirtschaftspolitik, nicht einmal eine verbindliche Abstimmung
der Produktion der Teilräume. Das Imperium
bestand vielmehr aus einer ganzen Reihe sehr heterogener Wirtschaftslandschaften,
die weithin an ihren traditionellen Produktionsweisen und Produktionszielen
festhielten und nur sehr locker miteinander verbunden waren. Die konstanten
Einfuhren großer Mengen sizilischen Getreides, afrikanischen Öls, spanischer
Fischsauce (garum) in Rom sind die Ausnahmen, welche
die Regel bestätigen. Ebenso wenig dürfen die oft erstaunlichen Dimensionen
des Fernhandels in Luxusgütern (Seide, Glas, Kunst‑ und Schmuckgegenstände,
Delikatessen) über die elementare Tatsache hinwegtäuschen, daß in allen
wesentlichen Produkten des täglichen Bedarfs die agrarische und handwerkliche
Produktion für den lokalen Markt und damit auch der lokale Handel bei
weitem überwogen.
Die Einwirkung des Imperium Romanum auf den ökonomischen Bereich
erfolgte in anderer Weise. Die gefestigte politische Formation schuf
Rahmenbedingungen, von denen die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig
betroffen wurde. Das Imperium
garantierte Sicherheit, insbesondere Verkehrssicherheit, in weitem
Umfang, es garantierte die bestehenden Besitzverhältnisse und auch
die ökonomisch grundlegende Institution der Sklaverei, es schuf durch
den Ausbau der Häfen und Kanäle wie durch die Anlage der großen Fernstraßen
eine Infrastruktur, von der auch Wirtschaft und Handel profitierten,
es gab vielfältige Impulse zu einer regen Bautätigkeit in allen Provinzen,
es schuf ein Währungssystem, das auch die im griechischen Osten noch
lange effektiven lokalen Prägungen umschloss und mit einer relativ stabilen
Reichswährung koordinierte, es begnügte sich mit verhältnismäßig bescheidenen
Steuer‑ und Zollsätzen, welche die wirtschaftliche Entwicklung
in den Provinzen nicht behinderten, es stimulierte endlich neue Märkte
in den Grenzzonen und schuf dort Areale einer Heeresverwaltungswirtschaft,
die für nicht wenige Landschaften erstmals eine systematische Nutzung
von Bodenschätzen und Produktionsmöglichkeiten bedeutete.
Gerade
die wirtschaftlichen Folgen der Dislokation des gesamten römischen
Heeres mit seinen Hilfstruppen an der Peripherie des Imperiums sind
kaum zu überschätzen. Wenn in zahlreichen nordafrikanischen und arabischen
Grenzabschnitten die Bodenbewässerung in römischer Zeit eine Qualität
aufwies, die sie zum Teil erst wieder in der Gegenwart erreicht, so
war dies ebenso eine Folge römischer Grenzsicherungspolitik wie die
Verlagerung von Produktionsstätten an die neu entstandenen Märkte.
Diese Verlagerung war eine unmittelbare Folge des aus technischen Gründen
nur wenig effizienten Landtransports. M. I. Finley hat zu Recht darauf
hingewiesen, daß nach den Angaben des Höchstpreisedikts Diokletians
von 301 n.Chr. die Verschiffung von Getreide von einem Ende des Mittelmeers
zum anderen weniger kosten würde (wenn man von den Risiken absieht)
als der Transport über eine Strecke von 120 km auf Wagen über Land"
(Die antike Wirtschaft. 1977, 150). Die Konsequenz war, daß sich ein
Landtransport von Massengütern in der Regel von selbst verbot, der Massentransport
vielmehr ganz auf den Radius des See‑ und Flußverkehrs beschränkt
blieb. Die römischen Handelsschiffe, die meist Kurse in Küstennähe
bevorzugten, konnten ‑ wie die Resultate der Unterwasserarchäologie
zeigen ‑ immerhin über 3000 Amphoren fassen.
Neue Märkte in peripherer
Lage hatten deshalb auch im allgemeinen das Heranrücken der Produktionsstätten
an die neuen Absatzgebiete zur Folge. Die Unternehmer des Raums von
Arezzo konnten beispielsweise auf die Dauer nicht mit den großen Töpfereien
Galliens (La Graufesenque, Lezoux) und der Rheinzone, die für die Versorgung
des gallisch‑germanischen Raums weitaus bessere Standortbedingungen
besaßen, konkurrieren. Schon daraus ergibt sich auch, daß die wirtschaftliche
Entwicklung des Imperiums nicht
mit wirtschaftlicher Ausbeutung zugunsten Roms und Italiens gleichgesetzt
werden kann; sie vollzog sich ganz im Gegenteil in vielen Bereichen
eindeutig zu Lasten Italiens.
Es ist hier nicht möglich,
die Entwicklung der einzelnen Wirtschaftslandschaften des Imperiums systematisch zu analysieren,
so daß die folgende Skizze der wesentlichen Phänomene überwiegend auf
Italien und den römischen Westen konzentriert bleiben muß. Auch unter
dem Principat dominiert dabei die Agrarwirtschaft. Wie stark auch die
Beharrungskraft der in ihrer Gesamtheit nicht zu unterschätzenden Zahl
freier Kleinproduzenten auf der einen Seite und die intensive Bewirtschaftungsform
der in der späten Republik neu organisierten mittelgroßen Villenbetriebe
auf der anderen Seite waren, insgesamt gesehen haben sich die, Schwierigkeiten
im landwirtschaftlichen Bereich erneut vergrößert.
In seinem um 50 n.Chr. verfaßten Werk "Über die
Landwirtschaft" weist Columella die zeitgenössischen Klagen über
die Unfruchtbarkeit der Felder, die Ungunst des Klimas und die Erschöpfung
des Bodens zurück. Er kritisiert statt dessen die Tatsache, daß die
Landwirtschaft den allerschlechtesten Sklaven ausgeliefert" wurde,
praktische Kenntnisse und ökonomische Kompetenz der Gutsbesitzer aber
zurückgingen. "Und so ist es dazu gekommen, daß wir heute in diesem
Latium und dem Lande des Saturnus', wo die Götter selbst ihre Abkömmlinge
die Fruchtbarkeit der Felder gelehrt haben, öffentliche Verdingungen
veranstalten, um die Zufuhr von Getreide aus den überseeischen Provinzen
sicherzustellen, damit wir nicht unter Hungersnot zu leiden haben, und
die Weinlesen von den Kykladen und aus den Baetischen und Gallischen
Ländern einbringen." (Praefatio, 20)
Dabei wurde auch der
Zusammenhang zwischen Produktivität und Besitzverhältnissen schon früh
erkannt: "Die Alten meinten, man müsse besonders beim Landbesitz
Maß einhalten, denn sie waren der Ansicht, es sei besser, weniger zu
säen und besser zu pflügen ... Um die Wahrheit zu sagen, haben die Latifundien
Italien ruiniert und werden wahrlich schon bald auch die Provinzen zum
Ruin bringen. Sechs Landherren waren im Besitz der einen Hälfte der
Provinz Afrika, zu der Zeit, als Kaiser Nero sie alle beseitigen ließ."
(Plinius d. Ä., Naturalis historia 18,
35 ‑ Übersetzungen W. Arend)
Die Ausbreitung des Großgrundbesitzes in Italien
unter dem Principat hat viele Ursachen. Zunächst war Grundbesitz schon
immer die sicherste Vermögensanlage gewesen; unter den stabilen Verhältnissen
des Principats konnte mit einer jährlichen Rente von etwa 5‑6% gerechnet werden, bei Weinbergen wird der jährliche Gewinn
sogar auf etwa 7‑10% veranschlagt.
Einerseits haben die Angehörigen der alten Führungsschicht ihre zum
Teil sehr hohen Besoldungen im Dienste des princeps
bevorzugt wieder in italischen Grund und Boden angelegt, andererseits
wurden seit Trajan auch die aus den Provinzen stammenden Senatoren
gezwungen, mindestens ein Drittel ihres Vermögens in italischem Grundbesitz
zu binden. Dazu trat eine ganz bewußt hergestellte Verflechtung von
Grundbesitz und Kapitalmarkt. Schon Theodor Mommsen hat auf die weitreichenden
Folgen der Tatsache hingewiesen, daß "die verzinsliche Anlage von
Geldern in Rom und Italien nur bis zu einer gewissen Quote des von
dem Gläubiger in italischem Grundbesitz angelegten Kapitals verstattet
ward" (Boden‑ und Geldwirtschaft der römischen Kaiserzeit.
Wiederabdruck in: Römische Geschichte. 7.
1976, 358).
In Italien überwog
unter dem Principat der Großgrundbesitz in privater Hand. Der princeps selbst verfügte zwar im Umkreis
von Rom, in der Erholungslandschaft von Baiae und an anderen anziehenden
Orten Italiens über eine ganze Reihe von oft sehr luxuriösen Villen
inmitten bedeutender Areale. Indessen lag die Masse des Domänenbesitzes
in den Provinzen, mit bemerkenswerten Konzentrationen im Fayum, im Raum
südwestlich von Karthago sowie in den Flußtälern und im Innern Kleinasiens.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die Tendenz, möglichst
viele Ziegeleien, Bergwerke und Marmorbrüche in der Hand des princeps
zu vereinigen.
Auch die italische
Führungsschicht strebte erfolgreich danach, in den Provinzen große Landgüter
zu besitzen. Es ist für diese Entwicklung symptomatisch, daß die Senatoren
unter Claudius die Erlaubnis erhielten, Sizilien und die Narbonensis
ohne besondere Beurlaubung aufzusuchen, um dort ihre Güter zu inspizieren.
Die systematische archäologische Erforschung der römischen Villen in
den Provinzen steht in vielen Landschaften erst in den Anfängen, die
Besitzerfrage ist nicht immer geklärt. Doch sind es wesentliche Erkenntnisse
für die Ausbreitung der großen Villenbetriebe, daß die gallo‑römische
Villa von Montmaurin (Haute‑Garonne) offensichtlich viele Hunderte
von ha umfaßte, während im Somme‑Becken durch Luftaufnahmen Dutzende
von Villen im Abstand von oft nur wenigen Kilometern entdeckt wurden.
Eine ähnliche regionale
Differenzierung der Grundbesitzgrößen ist durch die Alimentarurkunden
der trajanischen Zeit auch für Italien dokumentiert. In Norditalien
war danach der Großgrundbesitz wesentlich weiter verbreitet als etwa
im Raume von Benevent, wo mittlerer und kleinerer Besitz noch immer
eine größere Rolle spielten. Großgrundbesitz war im Italien des Principats
indessen nicht mit einheitlicher, geschlossener Bewirtschaftung identisch.
Sehr häufig kam es vielmehr zur Aufteilung des Gesamtareals in Einzelkomplexe,
die dann jeweils an einen Geschäftsführer (actor)
übertragen wurden. Nach Columella war jedoch die Vergabe von Land
an freie Pächter meist rentabler als diejenige an unfreie Verwalter.
Die Entwicklung führte dazu, daß der Begriff colonus,
ursprünglich die lateinische Bezeichnung für den Landwirt schlechthin,
identisch wurde mit dem nun vorherrschenden Typus des selbst wirtschaftenden
Kleinpächters, neben dem es freilich immer noch auch freie Landarbeiter
gab, die vor allem in der Erntezeit eingesetzt wurden. Theodor Mommsen
hat die damit eingetretenen Veränderungen einst auf den Nenner gebracht,
daß damit an die Stelle des ursprünglichen Kleinbesitzes jetzt die Kleinwirtschaft
trat, und er hat die Ansicht vertreten, daß diese "Kleinpachtwirtschaft"
insgesamt wesentlich humanere Züge trug als die perfekte Rationalisierung
einer Villenwirtschaft mit Sklaven im Sinne Catos. Es bleibt freilich
festzuhalten, daß diese Form der Bewirtschaftung in Italien auch unter
dem Principat in beträchtlichem Umfange weiterging.
Die neue Wirtschaftsform des
Kolonats tritt dagegen besonders markant in ihrer kolonialen Vergröberung
auf den Besitzungen des princeps
in Nordafrika entgegen. Die großen Gebiete, welche sich dort in
seinem Besitz befanden , werden als
tractus bezeichnet, das einzelne Gut als
saltus. An der Spitze eines
tractus stand ein procurator der Principatsverwaltung, die Güter aber wurden jeweils
an einen conductor verpachtet,
an einen verantwortlichen Unternehmer, der die einzelnen Landlose der
Güter seinerseits wieder an Kolonen vergab. Die Abgaben und Leistungen
der Kolonen orientierten sich wohl in der Regel an den Bestimmungen
der lex Manciana. Danach betrug die Pachthöhe ein Drittel der Getreide‑
und Olivenernte, ferner waren jährlich dreimal je drei Tage Fronarbeit
im Bereiche des saltus zu
leisten.
Auch im Bereich des Handwerks
überwog unter dem Principat ganz offensichtlich die Kleinproduktion,
die häufig mit Produzentenhandel gekoppelt war. Die Kombination von
eigener Herstellung und Verkauf galt, wie im Mittelmeerraum noch heute
oft zu beobachten, für den Bäcker wie für den Silberschmied, den Halftermacher
wie für den Korbflechter oder Schuster. Der Schritt zur Massenproduktion
in riesigen Werkstätten mit Hunderten von Arbeitern und weitestgehender
Arbeitsteilung wurde nicht getan. Es blieb bei dezentralisierter Produktion
in überschaubaren Größenordnungen, selbst in den bekannten Töpfereien
von Arezzo sind höchstens bis zu 6o Sklaven in einer Werkstatt beschäftigt
worden, auch in Gallien blieben Kleinbetriebe, hier mit freien Arbeitern,
vorherrschend. Die "Atomisierung" der Produktion (R. MacMullen)
war zu einem beträchtlichen Teil durch die oft sehr enge Spezialisierung
der Handwerker und Produzentenhändler bedingt. Die Verbindung kleiner
Werkstätten mit zur Straße geöffneten Verkaufsläden darf dabei als typisch
gelten. Solche tabernae wurden häufig von Sklaven und von Freigelassenen betrieben,
die nicht allein den Beruf ihres einstigen Herrn und Patrons ausübten,
sondern oft genug auch dessen Betrieb weiterführten. Ansätze zur Produktion
in größeren Kapazitäten gab es dagegen nur in verhältnismäßig wenigen
Sektoren, bei Keramik zum Beispiel, Öllämpchen, Glaswaren und Ziegeln.
In allen Städten des Imperiums haben sich die Gewerbetreibenden
zu Vereinigungen zusammengeschlossen, die einheimischen Handwerkergenossenschaften
mögen dabei gelegentlich noch auf vorrömische Wurzeln zurückgehen. Dasselbe
galt für das Fluß‑ und Seetransportgewerbe, wo die corpora
der Binnenschiffer, der nautae,
und der Reeder, der navicularii, die regelmäßige Aufrechterhaltung
der Transportleistungen garantierten. Das hohe Sozialprestige der Rhone‑
und Saoneschiffer, die sich zugleich auch im Öl‑ und Weinhandel
betätigten, geht etwa aus der Tatsache hervor, daß für diese nautae Rhodaniciet Ararici im Amphitheater
von Nimes 4o Ehrensitze reserviert
waren.
Hatten römische negotiatores noch zur Zeit Caesars in Gallien
große Bank‑ und Darlehensgeschäfte abgewickelt, so reduzierte
die Intensivierung der römischen Provinzialadministration dieses Betätigungsfeld.
Unter dem Principat wurde der Begriff der negotiatores
dann mit jenem der Kaufleute im engeren Sinne, der mercatores fast synonym verwendet, obwohl ihre Geschäfte meist größeren
Umfang hatten, sie häufig an zentralen Orten über Lager verfügten, aus
denen die Versorgung mehrerer Läden erfolgte, und sie Wert darauf legten,
sich von den kleinen Ladenbesitzern und Handwerkern zu unterscheiden.
Zu ihrem Kreis gehören auch jene Groß‑ und Fernhändler, deren
Inschriften mit Berufsangaben oft weitgespannte, kontinuierliche Handelsverbindungen
innerhalb des Imperiums belegen.
So sind Kölner Bürger zum Beispiel als Dakienhändler und als transalpine
Händler bezeugt, ein Trierer Bürger als Britannienhändler, ein Syrer
rühmt sich, daß sich seine Handelsaktivität von Aquitanien bis nach
Lugdunum erstreckte.
Schon die Zeitgenossen waren
von den Dimensionen beeindruckt, die der Fernhandel angenommen hatte.
So heißt es in der 14. Satire Juvenals "Sieh die Häfen und die
von großen Kielen erfüllte See! Fast sind schon mehr Menschen dort als
auf dem Lande. Wohin auch immer die Hoffnung auf Gewinn ruft, kommen
ganze Geschwader, sie durchziehen nicht nur den Archipel und die afrikanischen
Gewässer, sondern lassen auch Gibraltar weit hinter sich und hören
die in der Flut versinkende Sonne zischen." (287ff.) Prosaischer,
doch historisch wichtiger sind einige Angaben des älteren Plinius in
der naturalis historia. Dort
berichtet er etwa bei der Erwähnung des Handelsverkehrs in Dioskurias
auf der Krim (Sebastopol), daß dort auch noch von den Römern Geschäfte
getätigt werden unter Mitwirkung von 130 Dolmetschern (VI, 5). An anderer Stelle schreibt er über den Indienhandel:
"Die Kaufleute haben einen kürzeren Weg gefunden (von Ägypten
über Arabien nach Indien) und die Gewinnsucht hat uns Indien näher gebracht.
Denn alle Jahre fährt man dorthin unter militärischer Bedeckung, denn
Seeräuber waren dort stets gefährlich. Es lohnt sich, den ganzen Weg
von Ägypten aus darzulegen, da jetzt zum ersten Mal sichere Kenntnis
vorliegt. Es lohnt sich, denn Indien empfängt Jahr für Jahr mindestens
55 Millionen Sesterzen aus unserem Reich und schickt dafür Waren zurück,
die bei uns für das Hundertfache verkauft werden.'« (VI, 101) Neben
diesen literarischen Bekundungen verfügen wir aber auch aus ganz Mittel‑,
Nord‑ und Osteuropa über einen reichen archäologischen Niederschlag,
der uns in Metallwaren, Keramik, Gläsern, Weinfässern den römischen
Export in seiner ganzen Streuweite erahnen läßt.“
Vgl. Karl Christ, Die Römer. München 1994. S. 96 ff.
Vgl. Karl Christ, Geschichte der römischen Kaiserzeit. 486 ff