| Dekurionen-Stand
- Municipalaristokratie |
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„Eine besonders wichtige, zugleich aber auch
besonders uneinheitliche soziale Gruppe bildete der Dekurionen-Stand,
der ordo decurionum, der Stand der Stadträte,
die Municipalaristokratie. Hier ist zu betonen, daß die soziale Qualität
dieser Gruppe lokal verankert war, und daß deshalb auch je nach Größe,
Bedeutung, wirtschaftlicher Funktion der betreffenden Stadt ‑ Vermögen,
Berufszugehörigkeit, Rang und Einfluss der Mitglieder der Stadträte beträchtlich
differierten. Diese Uneinheitlichkeit geht schon allein daraus hervor,
daß die Mindestvermögenssätze der Mitglieder dieses ordo weit auseinander gingen. So war für
die Stadträte von Comum (Como) eine Censusqualifikation von 100.000 Sesterzen,
also der vierte Teil des ritterlichen Mindestvermögens, erforderlich.
Eine ähnliche Mindestvermögenshöhe dürfte auch für andere italische Städte
gegolten haben. Doch daneben ist bekannt, daß in kleineren nordafrikanischen
Städten schon 20.000 Sesterzen ausreichten, um Mitglied des Stadtrates
zu werden.“
Für die kleineren Städte war es außerordentlich schwierig, die Richtzahl von
100 Dekurionen überhaupt zusammenzubringen. Andererseits hing die Existenz
jeder Stadt von der Leistungsfähigkeit ihres Stadtrates ab. Denn Decurio zu sein, war eine sehr zwiespältige
Ehre. Wohl konnte man diesen Rang nur erreichen, wenn man schon von Geburt
an freier Bürger war, keinem unehrenhaften Gewerbe nachging, einen guten
Leumund genoss, etwa 25‑30 Jahre alt war und über das erwähnte,
von Stadt zu Stadt verschieden bemessene, Mindestvermögen verfügte.
Doch mit dem Rang waren immer höher ansteigende
Belastungen verbunden, welche die Dekurionen jedoch offensichtlich lange
Zeit freiwillig auf sich nahmen, solange, bis sie oft genug ihre Familienvermögen
im Dienste ihrer Stadt beträchtlich reduzieren mussten. Denn die Dekurionen
hatten nicht nur die städtischen Ämter eines Ädils (Leiter der
Polizei und der öffentlichen Ordnung) oder eines Duumvirs (Bürgermeister)
oder eines Quaestors (Kassenverwalter) jeweils für die Dauer eines
Jahres ehrenhalber zu übernehmen. Schon beim Eintritt in den Stadtrat
wurde von ihnen die Leistung einer summa
honoraria in Höhe von
einigen Tausend Sesterzen erwartet; danach hatten sie fort und fort weitere
öffentliche Leistungen nach dem alten Prinzip der öffentlichen Zwangsauflagen
(der Leitourgien oder munera) zu
erbringen: Die Übernahme ganzer Bauten oder wenigstens von Teilen
der Bäder, Amphitheater, Tempel, die Ausschmückung der Marktplätze und
städtischen Zentren wurden von ihnen ebenso erwartet wie die Ausrichtung
von Spielen, die Finanzierung festlicher Mahlzeiten, die Bereitstellung
von Öl für die Bäder und so fort. Selbstverwaltung, städtische Administration,
Rechtsprechung, Lebensmittelversorgung, Kulte, Baumaßnahmen, Gesandtschaften
lagen auf ihren Schultern, und dazu kamen noch Dutzende von immer neuen
Sonderleistungen
Übernahme von Anteilen an Geschenken und Ehrengaben
für den princeps, die Angehörigen
seines Hauses und andere einflussreiche Personen.
Vorrechte
Ehrensitze bei Spielen und im Theater, freie
und bevorzugte Wasserzufuhr, öffentliche Speisungen und anderes, schließlich
auch durch rechtliche Privilegierung.
Zahlreiche neuere Analysen der Sozialstruktur
des römischen Principats gehen von der Grundkonzeption aus, daß die bisher
beschriebenen Stände, Senatorenstand, Ritterstand und Dekurionenstand,
gemeinsam die Oberschicht des Imperiums
gebildet hätten. Von einer "Drei‑Einheit", einem "sozialen
Kontinuum" ist dabei die Rede; mit Nachdruck wird auf die Tatsache
hingewiesen, daß diese drei sozialen Gruppen in der antiken Literatur
ausdrücklich als ordo und damit
als rechtlich eindeutig abgegrenzte soziale Gruppe bestimmt werden. So
mannigfach die Querverbindungen zwischen den drei Gruppen sind, bei einer
solchen Betrachtungsweise werden entscheidende Unterschiede übersehen:
Für Senatoren‑ und Ritterstand bleibt stets Rom der entscheidende
Bezugspunkt, sodann wirkt der princeps
bei der Strukturierung dieser ordines, sei es direkt, sei es indirekt,
mit, ‑während dies für den ordo
decurionum nicht zutrifft. Der Senator ist stets römischer Senator,
der Ritter römischer Ritter, beider Karrieren werden entscheidend von
der Zustimmung oder Förderung der jeweiligen principes bestimmt. Der Angehörige des
ordo decurionum dagegen verdankt seinen
sozialen Rang lokalen Maßstäben, Bindungen und Voraussetzungen, Kooptation
oder Wahl. Es ist ein Trugschluss, den Dekurio einer kleinen nordafrikanischen
Stadt, der mit Mühe und Not sein Vermögen von 2oooo Sesterzen zusammenbrachte
und der damit in Rom zu den ärmeren Bürgern oder allenfalls zum unteren
Mittelstand gehört hätte, zur Oberschicht des römischen Reiches zu zählen.
Es ist wohl richtiger, zwischen einer imperialen Führungsschicht und einer
lokalen zu unterscheiden, einer imperialen, der die wichtigsten Mitglieder
des domus principis, des Senatoren- und Ritterstandes,
führende Militärs, aber auch im 1. Jahrhundert n. Chr. wenige, besonders
einflussreiche Freigelassene zuzurechnen sind, und der lokalen der Municipalaristokratie,
der auf Grund ihres Wohnsitzes oder ihrer Herkunft auch vereinzelte Mitglieder
der imperialen Führungsschicht angehören konnten.“
| Vgl. Karl Christ, Die Römer. München 1994. S.
79 ff. |
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