Dekurionen-Stand - Municipalaristokratie  

„Eine besonders wichtige, zugleich aber auch besonders uneinheitliche soziale Gruppe bildete der Dekurionen-Stand, der ordo decurionum, der Stand der Stadträte, die Municipalaristokratie. Hier ist zu betonen, daß die soziale Qualität dieser Gruppe lokal verankert war, und daß deshalb auch je nach Größe, Bedeutung, wirtschaftlicher Funktion der betreffenden Stadt ‑ Vermögen, Berufszugehörigkeit, Rang und Einfluss der Mitglieder der Stadträte beträchtlich differierten. Diese Uneinheitlichkeit geht schon allein daraus hervor, daß die Mindestvermögenssätze der Mitglieder dieses ordo weit auseinander gingen. So war für die Stadträte von Comum (Como) eine Censusqualifikation von 100.000 Sesterzen, also der vierte Teil des ritterlichen Mindestvermögens, erforderlich. Eine ähnliche Mindestvermögenshöhe dürfte auch für andere italische Städte gegolten haben. Doch daneben ist bekannt, daß in kleineren nordafrikanischen Städten schon 20.000 Sesterzen ausreichten, um Mitglied des Stadtrates zu werden.“

Für die kleineren Städte war es  außerordentlich schwierig, die Richtzahl von 100 Dekurionen überhaupt zusammenzubringen. Andererseits hing die Existenz jeder Stadt von der Leistungsfähigkeit ihres Stadtrates ab. Denn Decurio zu sein, war eine sehr zwiespältige Ehre. Wohl konnte man diesen Rang nur erreichen, wenn man schon von Geburt an freier Bürger war, keinem unehrenhaften Gewerbe nachging, einen guten Leumund genoss, etwa 25‑30 Jahre alt war und über das erwähnte, von Stadt zu Stadt verschieden bemessene, Mindestvermögen verfügte.

Doch mit dem Rang waren immer höher ansteigende Belastungen verbunden, welche die Dekurionen jedoch offensichtlich lange Zeit freiwillig auf sich nahmen, solange, bis sie oft genug ihre Familienvermögen im Dienste ihrer Stadt beträchtlich reduzieren mussten. Denn die Dekurionen hatten nicht nur die städtischen Ämter eines Ädils (Leiter der Polizei und der öffentlichen Ordnung) oder eines Duumvirs (Bürgermeister) oder eines Quaestors (Kassenverwalter) jeweils für die Dauer eines Jahres ehrenhalber zu übernehmen. Schon beim Eintritt in den Stadtrat wurde von ihnen die Leistung einer summa honoraria in Höhe von einigen Tausend Sesterzen erwartet; danach hatten sie fort und fort weitere öffentliche Leistungen nach dem alten Prinzip der öffentlichen Zwangsauflagen (der Leitourgien oder munera) zu erbringen: Die Übernahme ganzer Bauten oder wenigstens von Teilen der Bäder, Amphitheater, Tempel, die Ausschmückung der Marktplätze und städtischen Zentren wurden von ihnen ebenso erwartet wie die Ausrichtung von Spielen, die Finanzierung festlicher Mahlzeiten, die Bereitstellung von Öl für die Bäder und so fort. Selbstverwaltung, städtische Administration, Rechtsprechung, Lebensmittelversorgung, Kulte, Baumaßnahmen, Gesandtschaften lagen auf ihren Schultern, und dazu kamen noch Dutzende von immer neuen

Sonderleistungen

Übernahme von Anteilen an Geschenken und Ehrengaben für den princeps, die Angehörigen seines Hauses und andere einflussreiche Personen.

Vorrechte

Ehrensitze bei Spielen und im Theater, freie und bevorzugte Wasserzufuhr, öffentliche Speisungen und anderes, schließlich auch durch rechtliche Privilegierung.

Zahlreiche neuere Analysen der Sozialstruktur des römischen Principats gehen von der Grundkonzeption aus, daß die bisher beschriebenen Stände, Senatorenstand, Ritterstand und Dekurionenstand, gemeinsam die Oberschicht des Imperiums gebildet hätten. Von einer "Drei‑Einheit", einem "sozialen Kontinuum" ist dabei die Rede; mit Nachdruck wird auf die Tatsache hingewiesen, daß diese drei sozialen Gruppen in der antiken Literatur ausdrücklich als ordo und damit als rechtlich eindeutig abgegrenzte soziale Gruppe bestimmt werden. So mannigfach die Querverbindungen zwischen den drei Gruppen sind, bei einer solchen Betrachtungsweise werden entscheidende Unterschiede übersehen: Für Senatoren‑ und Ritterstand bleibt stets Rom der entscheidende Bezugspunkt, sodann wirkt der princeps bei der Strukturierung dieser ordines, sei es direkt, sei es indirekt, mit, ‑während dies für den ordo decurionum nicht zutrifft. Der Senator ist stets römischer Senator, der Ritter römischer Ritter, beider Karrieren werden entscheidend von der Zustimmung oder Förderung der jeweiligen principes bestimmt. Der Angehörige des ordo decurionum dagegen verdankt seinen sozialen Rang lokalen Maßstäben, Bindungen und Voraussetzungen, Kooptation oder Wahl. Es ist ein Trugschluss, den Dekurio einer kleinen nordafrikanischen Stadt, der mit Mühe und Not sein Vermögen von 2oooo Sesterzen zusammenbrachte und der damit in Rom zu den ärmeren Bürgern oder allenfalls zum unteren Mittelstand gehört hätte, zur Oberschicht des römischen Reiches zu zählen. Es ist wohl richtiger, zwischen einer imperialen Führungsschicht und einer lokalen zu unterscheiden, einer imperialen, der die wichtigsten Mitglieder des domus principis, des Senatoren­- und Ritterstandes, führende Militärs, aber auch im 1. Jahrhundert n. Chr. wenige, besonders einflussreiche Freigelassene zuzurechnen sind, und der lokalen der Municipalaristokratie, der auf Grund ihres Wohnsitzes oder ihrer Herkunft auch vereinzelte Mitglieder der imperialen Führungsschicht angehören konnten.“

Vgl. Karl Christ, Die Römer. München 1994. S. 79 ff.