SKLAVEN  

Der Anteil der Sklaven an der Gesamtbevölkerung des Imperium Romanum kann für die Epoche des Principats nicht exakt bestimmt werden, die Verhältnisse in den einzelnen Reichsteilen waren sehr verschieden. Während durch eine Angabe des älteren Plinius bekannt ist, daß die höchste Sklavenzahl, über die ein einzelner Herr (ein reicher Freigelassener!) verfügte, nach seiner Kenntnis 4.116 Sklaven betrug, und während aus den Briefen des jüngeren Plinius hervorgeht, daß es offensichtlich nichts Außergewöhnliches war, wenn ein Großgrundbesitzer und Herr mehrerer Güter seines Zuschnitts insgesamt über einige Hundert Sklaven verfügte, beläuft sich die höchste, bisher bekannte Sklavenzahl in einer Hand für Noricum nach den Feststellungen von G. Alföldy auf 6. Wenn Galen, der große Arzt des 2. Jahrhunderts n.Chr. für Pergamon berichtet, daß dort von den rund 120ooo Einwohnern insgesamt lediglich 40000 freie Bürger waren, so daß m an zu einem Gesamtanteil der Unfreien an der Bevölkerung von etwa einem Drittel gelangt, so kann eine solche Relation nicht verallgemeinert werden. Insgesamt gesehen dürfte der Anteil der Sklaven an der Gesamtbevölkerung seit Augustus allmählich zurückgegangen sein, obgleich er für geraume Zeit gewiss beträchtlich blieb. Die Institution prinzipiell erschien nie fragwürdig, darüber können auch einzelne rhetorische und philosophische Texte nicht hinwegtäuschen; auch das Christentum hat sie nicht generell in Frage gestellt. In wirtschaftlicher Hinsicht. behielt der Sklavenstand jene Rolle, die ihm seit der späten Republik zugefallen war; lediglich im Bereich der Landwirtschaft ging seine Bedeutung in einzelnen Gebieten, vor allem in Nordafrika, auf Kosten der freien Kleinpacht, des Kolonats, zurück.

Wie Augustus, so haben auch die auf ihn folgenden principes das System der Sklaverei systematisch abgesichert und funktionsfähig erhalten. Auf Grund der Inhumanität der Arbeitsbedingungen, der Ausbeutung und Exzesse mancher Sklavenhalter kam es auch unter dem Principat noch zu einzelnen punktuellen Sklavenerhebungen, insgesamt gesehen jedoch nicht mehr zu Aufständen in den Dimensionen der sizilischen Sklavenkriege. Stattdessen haben sich Sklaven in größerer Zahl in den neuen Bürgerkriegen und in primär nationalen Aufständen beteiligt.

Relativ häufig war dagegen die Flucht einzelner Sklaven. Die Selbsthilfe der Besitzer erwies sich dabei in der Regel als unzureichend, obwohl zum Teil Belohnungen in der Höhe bis zu 5oo Sesterzen für Denunziationen ausgesetzt waren und obwohl es schließlich sogar berufsmäßige Sklavenfänger, die fugitivarii, gab. Da sich sowohl die Großgrundbesitzer gegen Nachforschungen auf ihren Gütern wehrten als auch die Magistrate und Statthalter zögerten, bei solchen Wiederbeschaffungsaktionen eine besondere Aktivität zu entwickeln, musste sich seit der Mitte des 2. Jahrhunderts immer häufiger die Zentralverwaltung dieser Probleme annehmen. Besonders aus der Regierung Mark Aurels sind mehrere einschlägige Erlasse bekannt, mit denen die Statthalter und Magistrate zum Einsatz der Militärposten und zur Unterstützung jener Sklavenbesitzer gezwungen wurden, denen ein Sklave entlaufen war. Den wiederergriffenen Sklaven drohten die schärfsten Repressalien: Prügel, Fesselung, Einweisung in das ergastulum, das Sklavengefängnis, Brandmarkung und Kreuzigung. Das frühe Christentum hat die Sklavenflucht im allgemeinen nicht gebilligt. Wie aus dem Brief des Paulus an Philemon hervorgeht, wurde das Recht des Sklavenbesitzers prinzipiell anerkannt.

Zu den mancherlei persönlichen Gründen, die im Einzelfalle einen Sklaven zur Flucht veranlasst haben mögen, trat als objektive Bedingung der Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft hinzu. Nicht zuletzt deshalb, weil so viele Sklaven eine echte Chance witterten, auf den großen Gütern mit ihrem ungedeckten Arbeitskräftebedarf unterzutauchen, weil sie damit rechnen konnten, daß ein beträchtlicher Teil der Großgrundbesitzer sie nicht ausliefern würde, wagten sie die Flucht. Die Erscheinung ist damit zugleich auch ein Indiz für die sich anbahnende Krise der Agrarwirtschaft in einzelnen Gebieten.

Die principes suchten das System der Sklaverei indessen nicht nur durch repressive Aktionen oder durch prophylaktische Schutzmaßnahmen zu befestigen, sondern parallel dazu auch durch eine Beschneidung der Exzesse. Wahrscheinlich schon unter Tiberius wurde der praefectus urbi zu einer Beschwerdeinstanz für schikanierte Sklaven, die hier wenigstens den Verkauf an einen anderen Herrn erwirken konnten. Mehr und mehr bürgerte sich daneben der Brauch ein, daß misshandelte Sklaven zu den Statuen der principes flohen und in deren Schutz ihre Beschwerden vorbrachten. Wie Reskripte des Antoninus Pius belegen, ist von Seiten der Zentralverwaltung das Recht der Sklavenbesitzer nur dann, etwa durch Androhung des Verkaufs der Sklaven, beschnitten worden, wenn die Sklavenhalter durch offenkundige Grausamkeit oder durch unzureichende Ernährung der Sklaven das ganze System in Frage stellten.

Vgl. Karl Christ, Die Römer. München 1994. S. 86 ff.

 

Ungeachtet gegenteiliger Behauptungen war der Sklave keine Sache. Allerdings ist dieses Menschenwesen zugleich ein Gut, an welchem sein Herr das Besitzrecht hatte. Damals gab es zweierlei Objekte, die man in dieser Weise besitzen konnte: Sachen und Menschen

Da der Sklave ein Gut ist, das man besitzt, ist er minderwertig. Und da seine Minderwertigkeit einen anderen Menschen, nämlich seinen Besitzer, zum Überlegenen macht, rechtfertigt der Herr, im sicheren Bewußtsein seiner Dominanz, die Unterlegenheit des Sklaven dadurch, daß er sie für natürlich erklärt. Ein Sklave ist nicht durch Zufall unterlegen, sondern aus Schicksal - das psychologische Analogon zur Sklaverei ist wohl der Rassismus.

Die Sklaven waren zwar in ihrer Minderwertigkeit einander gleich, hatten aber ganz unterschiedliche Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft, ja sogar in Politik und Kultur. Eine kleine Gruppe von Sklaven war reicher und mächtiger als die Mehrzahl de Freien. Ihre ethnische Herkunft war unerheblich. Die Unterjochung besiegter Völker und der Sklavenhandel an den Grenzen des Reiche rekrutierten nur einen geringen Teil der versklavten Arbeitskräfte: Di Sklaven reproduzierten sich selbst; aufgefüllt wurden ihre Reihen mit ausgesetzten Kindern und durch den Verkauf von Freien in die Sklaverei. Die Kinder einer Sklavin, gleichgültig, wer der Vater war, gehörtem dem Herrn, so wie der Nachwuchs seines Viehs ihm gehörte. es lag beim Herrn, sie aufzuziehen oder auszusetzen - oder gar zu ertränken' so wie man bei uns kleine Katzen ertränkt.

Erwachsene verkauften sich in die Sklaverei, um nicht zu verhungern, auch einige Ehrgeizige taten es, in der Hoffnung, es vielleicht zum Gutsverwalter bei einem Adligen oder zum kaiserliche Schatzmeister zu bringen.

Die Mehrzahl der Beamten waren Sklaven oder Freigelassene. Am unteren Ende der sozialen Stufenleiter standen die Sklaven, die als Landarbeiter tätig waren. Das System der großen Domäne, die von einer Vielzahl von Sklaven bewirtschaftet wurde, war eine Besonderheit einiger Regionen, wie Süditalien und Sizilien. Außerhalb dieser speziellen Gebiete und in späterer Zeit ist die Sklaverei nur eines von mehreren Produktionsverhältnissen der Landwirtschaft, neben dem Kolonat und der Lohnarbeit. Grob geschätzt stellten die Sklaven ein Viertel der ländlichen Arbeitskräfte in Italien – vom einfachen Bauer bis zum mächtigen Gutsverwalter. Die Sklaverei war jedoch kein Grundpfeiler der römischen Gesellschaft.

Die meisten Arbeitskräfte in den Handwerksbetrieben wie in den Töpferwerkstätten in Arezzo waren Sklaven oder Freigelassene.

In den Haushalten der Oberschicht arbeiteten zahlreiche Sklaven als Domestiken. Der Nachfolger eines Arztes wurde oft dessen freigelassener Sklave, den er unterrichtet hatte.

Die Römer waren sich ihrer Überlegenheit so sicher, daß sie die Sklaven als große Kinder betrachteten und sie gewöhnlich mit Kleiner oder Junge (pais, puer) anredeten, auch wenn es alte Leute waren; auch die Sklaven selbst redeten einander so an. Und wie die Kinder unterstanden auch die Sklaven der häuslichen Gerichtsbarkeit ihrer Herrn.

1) Vgl. Philippe Ariès und Gorge Duby, Geschichte des Privaten Lebens. Band 1.Frankfurt 1989 S. 61 ff.