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Der
Anteil der Sklaven an der Gesamtbevölkerung des Imperium Romanum
kann für die Epoche des Principats nicht exakt bestimmt werden,
die Verhältnisse in den einzelnen Reichsteilen waren sehr verschieden.
Während durch eine Angabe des älteren Plinius bekannt ist, daß
die höchste Sklavenzahl, über die ein einzelner Herr (ein reicher
Freigelassener!) verfügte, nach seiner Kenntnis 4.116 Sklaven betrug,
und während aus den Briefen des jüngeren Plinius hervorgeht,
daß es offensichtlich nichts Außergewöhnliches war, wenn
ein Großgrundbesitzer und Herr mehrerer Güter seines Zuschnitts
insgesamt über einige Hundert Sklaven verfügte, beläuft
sich die höchste, bisher bekannte Sklavenzahl in einer Hand für
Noricum nach den Feststellungen von G. Alföldy auf 6. Wenn Galen,
der große Arzt des 2. Jahrhunderts n.Chr. für Pergamon berichtet,
daß dort von den rund 120ooo Einwohnern insgesamt lediglich 40000
freie Bürger waren, so daß m an zu einem Gesamtanteil der Unfreien
an der Bevölkerung von etwa einem Drittel gelangt, so kann eine solche
Relation nicht verallgemeinert werden. Insgesamt gesehen dürfte der
Anteil der Sklaven an der Gesamtbevölkerung seit Augustus allmählich
zurückgegangen sein, obgleich er für geraume Zeit gewiss beträchtlich
blieb. Die Institution prinzipiell erschien nie fragwürdig, darüber
können auch einzelne rhetorische und philosophische Texte nicht hinwegtäuschen;
auch das Christentum hat sie nicht generell in Frage gestellt. In wirtschaftlicher
Hinsicht. behielt der Sklavenstand jene Rolle, die ihm seit der späten
Republik zugefallen war; lediglich im Bereich der Landwirtschaft ging
seine Bedeutung in einzelnen Gebieten, vor allem in Nordafrika, auf Kosten
der freien Kleinpacht, des Kolonats, zurück.
Wie
Augustus, so haben auch die auf ihn folgenden principes das System der
Sklaverei systematisch abgesichert und funktionsfähig erhalten. Auf
Grund der Inhumanität der Arbeitsbedingungen, der Ausbeutung und
Exzesse mancher Sklavenhalter kam es auch unter dem Principat noch zu
einzelnen punktuellen Sklavenerhebungen, insgesamt gesehen jedoch nicht
mehr zu Aufständen in den Dimensionen der sizilischen Sklavenkriege.
Stattdessen haben sich Sklaven in größerer Zahl in den neuen
Bürgerkriegen und in primär nationalen Aufständen beteiligt.
Relativ
häufig war dagegen die Flucht einzelner Sklaven. Die Selbsthilfe
der Besitzer erwies sich dabei in der Regel als unzureichend, obwohl zum
Teil Belohnungen in der Höhe bis zu 5oo Sesterzen für Denunziationen
ausgesetzt waren und obwohl es schließlich sogar berufsmäßige
Sklavenfänger, die fugitivarii, gab. Da sich sowohl die Großgrundbesitzer
gegen Nachforschungen auf ihren Gütern wehrten als auch die Magistrate
und Statthalter zögerten, bei solchen Wiederbeschaffungsaktionen
eine besondere Aktivität zu entwickeln, musste sich seit der Mitte
des 2. Jahrhunderts immer häufiger die Zentralverwaltung dieser Probleme
annehmen. Besonders aus der Regierung Mark Aurels sind mehrere einschlägige
Erlasse bekannt, mit denen die Statthalter und Magistrate zum Einsatz
der Militärposten und zur Unterstützung jener Sklavenbesitzer
gezwungen wurden, denen ein Sklave entlaufen war. Den wiederergriffenen
Sklaven drohten die schärfsten Repressalien: Prügel, Fesselung,
Einweisung in das ergastulum, das Sklavengefängnis, Brandmarkung
und Kreuzigung. Das frühe Christentum hat die Sklavenflucht im allgemeinen
nicht gebilligt. Wie aus dem Brief des Paulus an Philemon hervorgeht,
wurde das Recht des Sklavenbesitzers prinzipiell anerkannt.
Zu
den mancherlei persönlichen Gründen, die im Einzelfalle einen
Sklaven zur Flucht veranlasst haben mögen, trat als objektive Bedingung
der Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft hinzu. Nicht zuletzt
deshalb, weil so viele Sklaven eine echte Chance witterten, auf den großen
Gütern mit ihrem ungedeckten Arbeitskräftebedarf unterzutauchen,
weil sie damit rechnen konnten, daß ein beträchtlicher Teil
der Großgrundbesitzer sie nicht ausliefern würde, wagten sie
die Flucht. Die Erscheinung ist damit zugleich auch ein Indiz für
die sich anbahnende Krise der Agrarwirtschaft in einzelnen Gebieten.
Die
principes suchten das System der Sklaverei indessen nicht nur durch
repressive Aktionen oder durch prophylaktische Schutzmaßnahmen zu
befestigen, sondern parallel dazu auch durch eine Beschneidung der Exzesse.
Wahrscheinlich schon unter Tiberius wurde der praefectus urbi zu einer
Beschwerdeinstanz für schikanierte Sklaven, die hier wenigstens den
Verkauf an einen anderen Herrn erwirken konnten. Mehr und mehr bürgerte
sich daneben der Brauch ein, daß misshandelte Sklaven zu den Statuen
der principes flohen und in deren Schutz ihre Beschwerden vorbrachten.
Wie Reskripte des Antoninus Pius belegen, ist von Seiten der Zentralverwaltung
das Recht der Sklavenbesitzer nur dann, etwa durch Androhung des Verkaufs
der Sklaven, beschnitten worden, wenn die Sklavenhalter durch offenkundige
Grausamkeit oder durch unzureichende Ernährung der Sklaven das ganze
System in Frage stellten.
Vgl.
Karl Christ, Die Römer. München 1994. S. 86 ff.
Ungeachtet
gegenteiliger Behauptungen war der Sklave keine Sache. Allerdings ist
dieses Menschenwesen zugleich ein Gut, an welchem sein Herr das Besitzrecht
hatte. Damals gab es zweierlei Objekte, die man in dieser Weise besitzen
konnte: Sachen und Menschen
Da
der Sklave ein Gut ist, das man besitzt, ist er minderwertig. Und da seine
Minderwertigkeit einen anderen Menschen, nämlich seinen Besitzer,
zum Überlegenen macht, rechtfertigt der Herr, im sicheren Bewußtsein
seiner Dominanz, die Unterlegenheit des Sklaven dadurch, daß er
sie für natürlich erklärt. Ein Sklave ist nicht durch Zufall
unterlegen, sondern aus Schicksal - das psychologische Analogon zur Sklaverei
ist wohl der Rassismus.
Die
Sklaven waren zwar in ihrer Minderwertigkeit einander gleich, hatten aber
ganz unterschiedliche Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft, ja sogar
in Politik und Kultur. Eine kleine Gruppe von Sklaven war reicher und
mächtiger als die Mehrzahl de Freien. Ihre ethnische Herkunft war
unerheblich. Die Unterjochung besiegter Völker und der Sklavenhandel
an den Grenzen des Reiche rekrutierten nur einen geringen Teil der versklavten
Arbeitskräfte: Di Sklaven reproduzierten sich selbst; aufgefüllt
wurden ihre Reihen mit ausgesetzten Kindern und durch den Verkauf von
Freien in die Sklaverei. Die Kinder einer Sklavin, gleichgültig,
wer der Vater war, gehörtem dem Herrn, so wie der Nachwuchs seines
Viehs ihm gehörte. es lag beim Herrn, sie aufzuziehen oder auszusetzen
- oder gar zu ertränken' so wie man bei uns kleine Katzen ertränkt.
Erwachsene verkauften sich in die Sklaverei, um nicht zu verhungern, auch
einige Ehrgeizige taten es, in der Hoffnung, es vielleicht zum Gutsverwalter
bei einem Adligen oder zum kaiserliche Schatzmeister zu bringen.
Die
Mehrzahl der Beamten waren Sklaven oder Freigelassene. Am unteren Ende
der sozialen Stufenleiter standen die Sklaven, die als Landarbeiter tätig
waren. Das System der großen Domäne, die von einer Vielzahl
von Sklaven bewirtschaftet wurde, war eine Besonderheit einiger Regionen,
wie Süditalien und Sizilien. Außerhalb dieser speziellen Gebiete
und in späterer Zeit ist die Sklaverei nur eines von mehreren Produktionsverhältnissen
der Landwirtschaft, neben dem Kolonat und der Lohnarbeit. Grob geschätzt
stellten die Sklaven ein Viertel der ländlichen Arbeitskräfte
in Italien – vom einfachen Bauer bis zum mächtigen Gutsverwalter.
Die Sklaverei war jedoch kein Grundpfeiler der römischen Gesellschaft.
Die
meisten Arbeitskräfte in den Handwerksbetrieben wie in den Töpferwerkstätten
in Arezzo waren Sklaven oder Freigelassene.
In
den Haushalten der Oberschicht arbeiteten zahlreiche Sklaven als Domestiken.
Der Nachfolger eines Arztes wurde oft dessen freigelassener Sklave, den
er unterrichtet hatte.
Die
Römer waren sich ihrer Überlegenheit so sicher, daß sie
die Sklaven als große Kinder betrachteten und sie gewöhnlich
mit Kleiner oder Junge (pais, puer) anredeten, auch wenn es alte Leute
waren; auch die Sklaven selbst redeten einander so an. Und wie die Kinder
unterstanden auch die Sklaven der häuslichen Gerichtsbarkeit ihrer
Herrn.
1) Vgl. Philippe
Ariès und Gorge Duby, Geschichte des Privaten Lebens. Band 1.Frankfurt
1989 S. 61 ff.
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