ZUSCHUSS FÜR DIE ABSOLVIERUNG EINES UNENTGELTLICHEN PFLICHTPRAKTIKUMS IM AUSLAND
Bewerbungsvoraussetzungen:
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungsformulare erhalten Sie im Büro für Internationale Beziehungen (BIB).
Stipendienleistung:
Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Reisekosten vergeben. Das Stipendium richtet sich nach den Sätzen der Studienbeihilfenbehörde für die Auslandsbeihilfe unter Berücksichtigung des eingereichten Finanzierungsplanes.
Studiengebühren werden nicht erlassen!
Einreichfristen:
Die Anträge können im Büro für Internationale Beziehungen bis zu folgenden Einreichfristen abgegeben werden:
1. März, 1. Juni, 1. November
Es werden ausnahmslos vollständige und rechtzeitig eingelangte Anträge berücksichtigt.
Es gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
Einen Monat nach dem Einreichtermin ergeht ein Brief, an die Antragstellerin oder den Antragsteller, in dem Sie über das Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich informiert werden. Im Falle einer Stipendiengewährung erhalten Sie gleichzeitig mit dem Zuerkennungsschreiben die Annahmeerklärung, die ausgefüllt wieder an das BIB retourniert werden muss. Erst dann kann das Stipendium ausgezahlt werden, jedoch wird vom Gesamtstipendium 30 Prozent erst nach der Abgabe des Auslandsberichtes ausbezahlt.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
Jede Stipendiatin, jeder Stipendiat muss innerhalb von 1 Monat nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes im BIB einen Bericht über den Aufenthalt abgeben. Der Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, sowohl über den fachlichen Nutzen als auch über generelle Erfahrungen Auskunft geben.
Zusätzlich zum Bericht müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:
Informationen und Finanzielle Unterstützung für Praktika im EU-Raum erhalten Sie auch vom APS Büro in Graz.

letzte Aktualisierung:
Dienstag, 26. Juli 2005