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Das Masterstudium umfasst insgesamt 120 ECTS-Punkte (4 Semester), von denen 58 in den Pflichtfächern (Psychologische Diagnostik und Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Psychoanalyse/Psychodynamische Ansätze, Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren, Forschungsmethoden und Evaluation, Praxis) absolviert werden. Im Bereich der gebundenen Wahlfächer haben Studierende die Möglichkeit ein Vertiefungsfach aus dem Wahlfachbereich A (12 ECTS-Anrechnungspunkte) und ein zweites Vertiefungsfach (12 ECTS-Punkte) aus dem Wahlfachbereich A oder B zu wählen:
Wahlfachbereich A:
- Vertiefung Allgemeine Psychologie und Angewandte Kognitionsforschung
- Vertiefung Entwicklungspsychologie der Lebensspanne
- Vertiefung Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und Psychotherapie
- Vertiefung Sozialpsychologie
Wahlfachbereich B (nur als zweites Vertiefungsgebiet):
- Vertiefung Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie
- Vertiefung Gruppendynamik und Organisationsentwicklung
- Vertiefung Pädagogische Psychologie
- Vertiefung Feministische Wissenschaften/Gender Studies
Eine Liste aktueller Lehrveranstaltungen finden Sie hier. Acht ECTS-Punkte sind im Bereich der freien Wahlfächer zu erbringen. Es wird der Titel Master of Science (MSc) erworben. Falls Sie im WS 12/13 mit dem Masterstudium beginnen, gilt für Sie das neue Mastercurriculum. Falls Sie nach dem alten Curriculum studieren und in das neue wechseln, finden Sie untenstehend die Äquivalenztabelle.
Zulassung zum Masterstudium (WS 13/14)
Die Zulassung zum Masterstudium Psychologie setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen
Studiums voraus. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Klagenfurt absolviert haben, sind von dem Aufnahmeverfahren zum Masterstudium an der Universität Klagenfurt ausgenommen und können sofort nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums, auch außerhalb der regulären Zulassungsfristen, ins Masterstudium wechseln. Für alle anderen Bewerberinnen und Bewerber ist die Zahl der Plätze ab dem WS 13/14 auf 20 begrenzt. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der Reihung im Aufnahmeverfahren.
Bei Fragen zur Zulassung oder zu den Anmeldefristen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung (studabt@uni-klu.ac.at).
Praxis
Im Rahmen des Masterstudiums Psychologie absolvieren Sie eine mindestens 240 Stunden umfassende psychologische Praxis unter Betreuung einer Psychologin/eines Psychologen. Dafür bieten sich unterschiedliche Institution im In- und Ausland an, sowie am Institut für Psychologie angebotene Praktikumsplätze. Eine Liste mit bereits genehmigten Institutionen findet Sie hier. Sollten Sie Interesse daran haben, ihr Praktikum an einer hier nicht aufgeführten Institution zu absolvieren, ist dies durch eine Genehmigung evtl. möglich (siehe Praktikumsprozedere unter Richtlinien. Häufig werden Praktika in klinisch-psychologischen Einrichtungen absolviert, sowie in unterschiedlichen Forschungsprojekten innerhalb des Instituts für Psychologie oder an externen Institutionen, die psychologische Forschung betreiben.
Besonders empfehlenswert ist die Überlegung, das Praktikum im Ausland zu absolvieren. (Informationen für finanzielle Förderung für Auslandspraktika finden Sie auf der Website des Büros für internationale Beziehungen (BIB) sowie auf der Website des OeAD.
Masterarbeit
Die Masterarbeit ist eine vertiefte wissenschaftliche Abschlussarbeit, bei der eine Fragestellung aus dem Bereich des Masterstudiums bearbeitet wird und in der Regel von einer habilitierten Lehrperson betreut wird. Die Arbeit sollte innerhalb von sechs Monaten bewältigbar sein. Die Studierenden besuchen ein
Abschlussarbeitenkolloquium, in dem sie ihre Arbeit vorstellen und diskutieren (insgesamt 30 ECTS-credits).
Masterarbeiten folgen in der Regel einer Themenausschreibung durch einen Betreuer/eine Betreuerin im Rahmen seiner/ihrer Forschungsschwerpunkte. In der Sprechstunde erfolgt eine erste
Themendiskussion; nach erster, angeleiteter Literatursuche verfassen die KandidatInnen ein
mindestens 2- bis 3seitiges Exposé, das bereits an den Normgliederungspunkten (Fragestellung,
Theoriehintergrund, Stichprobe, Methodik, mögliche Ergebnisse und Konsequenzen) orientiert ist und
auch einen Zeitplan enthält. Das Exposé wird mit dem Betreuer diskutiert und ggf. angenommen.
Grundsätzliche Änderungen der Arbeit im Vergleich zum Exposé (auch bezüglich des Zeitplans) müssen
abgesprochen werden. Die Masterarbeit ist am Typus einer empirischen Studie (im engeren oder
weiteren Sinne) orientiert, kann aber auch eine Teilfragestellung im Rahmen eines übergeordneten
Forschungsprojektes, auch einer laufenden Dissertation, umfassen. Die Begutachtung durch die
Betreuerin/den Betreuer bezieht sich auf die allgemeinen Kriterien (siehe Merkblatt Abschlussarbeiten Psychologie) und besteht aus ca. einer
Textseite. Darüber hinaus können BetreurInnen weitere Anforderungen formulieren (siehe Auflistung unten). Das Institut für Psychologie bietet allen Masterstudierenden regelmäßig Beratung und Unterstützung bei der statistischen Auswertung ihrer Studien an. Bitte wenden Sie sich dazu an Tanja Fuest oder an Marcel Leuschner. Bei qualitativen Auswertungen unterstützt Sie Frau Nicole Rumpler.
Zur kommissionellen Abschlussprüfung können Sie erst zugelassen werden, sobald Ihre Arbeit beurteilt und das Gutachten in der Studienabteilung eingelangt ist.
Um sich zur Prüfung anzumelden, benötigen Sie eine Bestätigung über die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Einreichformular) und das Anmeldeformular. Prüfungstermine werden rechtzeitig über den Aushang vor der Studienabteilung bzw. am Institut für Psychologie (i-234b) bekannt gemacht (in der Regel 2 bis 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum).
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