© Fotostudio Otto, Wien
Original, Pergament, 38,5 x 55 cm
Zwei naturfarbene und drei rote Wachssiegel, letztere in naturfarbenen Wachsschalen, an goldfarbenen beziehungsweise rot-grünen Seidenfäden, Durchmesser 10,3; 10; 14,5; 7,2; 7,2 cm
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In den immer wieder aufflammenden Auseinandersetzungen zwischen Karl IV., dem kaiserlichen Schwiegervater, und Rudolf IV. von Österreich, dem kaiserlichen Schwiegersohn, die auch kriegerisches Vorgehen einschlossen, war es im Mai 1363 zu einem Waffenstillstand gekommen. Dies ließ Rudolf einerseits freie Hand, sich mit voller Energie der endgültigen Regelung in Tirol zu widmen (siehe "Übergabe der Grafschaft Tirol") und andererseits in einer beruhigteren Atmosphäre im Winter 1363/1364 Verhandlungen mit dem Kaiser aufzunehmen. Das Ergebnis war der Fürstenkonvent von Brünn Anfang Februar 1364.
Karl IV. war bereit, die "Tiroler Lösung" anzuerkennen, und belehnte Rudolf am 8. Februar mit den Reichslehen in Tirol. Zwei Tage später wurde der Friedensvertrag abgeschlossen, der aus feindlichen Kontrahenten, den Luxemburgern, den Habsburgern und dem Anjou, König Ludwig I. von Ungarn, friedliche Nachbarn machen sollte. Rudolf war es schon Anfang 1362 gelungen, den Ungarn als Bündnispartner gegen den Kaiser zu gewinnen, daher war dessen Einbindung in die Friedensbestimmungen selbstverständlich. Daß die Gegner mit einer Bereinigung aller Streitpunkte einverstanden waren, war zu einem nicht unbeträchtlichen Anteil das Verdienst der Kaisertochter Katharina, der Gemahlin Rudolfs IV., deren Bemühungen im Text ausdrücklich betont werden.
Gültiger Friede allein schien offenbar nicht genug. Im Geist einer Aussöhnung gingen Einverständnis und Annäherung noch weiter und mündeten in einer wechselseitigen Erbeinigung, die eine böhmisch- luxemburgische einer österreichisch-ungarischen Partei gegenübersah. Wie eine erstaunliche Erkenntnis stellten zunächst Karl IV., sein Bruder Johann Heinrich von Mähren und der dreijährige (!) Wenzel (d.h. der Vater für den Sohn) einerseits, Rudolf IV., Albrecht III. und Leopold III. und ihre Schwester Margarete andererseits fest, daß "wir beidentalben durcheinander von naturen und der geburt wegen des geslichtes sippelich zueynander gehoren", sodaß es nur selbstverständlich sei, daß einer dem anderen seine "lant, furstentume und herschefte" überließe. Um diese Überlegungen in die Praxis umsetzen zu können, wird mit Zustimmung aller Einwohner eine "ordenung" gesetzt: Bei Aussterben der Luxemburger fallen alle erblichen Fürstentümer an die drei österreichischen Brüder und deren Schwester Margarete. Das Überraschende ist nun die "Gegenleistung" der Partner: Ein Erbe für die Luxemburger ergibt sich erst, wenn nicht nur Habsburg erbenlos bleibt, sondern auch König Ludwig von Ungarn, seine Mutter und seine Nichte ohne Nachkommen sterben. Daraus muß gefolgert werden, daß Rudolf IV. mit seinem Gönner Ludwig bereits einen gegenseiten Erbvertrag (der nicht erhalten ist) geschlossen hatte. Der 1364 (noch) kinderlose Ungarnkönig konnte nur seine Nichte als mögliche Erbin betrachten. Der kaiserlichen Familie wäre daher der unmittelbare Zugriff bei Aussterben der Habsburger verwehrt, den Vorrang hätte Anjou. Andererseits waren nur die Herzöge von Österreich als potentielle Erben der Luxemburger genannt, für einen Anjou, der womöglich bereits die Österreichischen Herzogtümer besaß, galt kein Anrecht auf das luxemburgische Erbe.
Welche der beteiligten Familie konnte sich bei diesen Varianten die größten Chancen ausrechnen? Karl IV. besaß einen dreijährigen Sohn und hatte vor knapp einem Jahr zum vierten Mal geheiratet, sein Bruder Johann Heinrich war ebenfalls nicht kinderlos. Rudolf IV., der kein einziges Kind hatte, mochte sich mit dem Gedanken trösten, daß zwei jüngere Brüder den Weiterbestand der Familie sicherten. Und in der Koppelung mit einer Nachfolge in Ungarn war die Vision von einer Zusammenfassung aller Länder in habsburgischer Hand zumindest ein Denkmodell. Insofern versinnbildlicht die Brünner Vereinbarung die Praefiguration der späteren Monarchie Ferdinands I. Die schwächste Position hatte im Moment Ludwig von Ungarn: Erst ein Jahr später wurde die ältere Tochter Maria geboren.
Zwei Momente waren noch zu beachten: Da den böhmischen Ständen bei Aussterben ihrer Dynastie das Wahlrecht für den künftigen König zustand, wurde ihre Bestätigung in einem eigenen Dokument eingeholt. Und: Familienabmachungen konnten nicht über Reichslehen verfügen. Daher wurde die schriftliche Einigung im letzten Absatz zu einer Bestätigung des Kaisers umfunktioniert, der nun "mit kaiserlicher mechtevolkomenheit" und Zustimmung der anwesenden Reichsfürsten die "ordenunge, gabe und gemechtnusse" besiegelte.
Christiane Thomas
Gehe zu: Übergabe der Grafschaft Tirol an die Herzöge von Österreich durch Gräfin Margarete (Maultasch) von Tirol, 1363 Januar 26
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